Kosten im Straßenbau gerechter verteilen
Birkenwerder: Satzungen sollen überarbeitet werden
Wann die Anlieger beim Ausbau ihrer Straßen wie viel Geld bezahlen müssen, soll in der Gemeinde Birkenwerder eindeutiger geregelt und auch überarbeitet werden. Diesem Antrag der Fraktion CDU/Feuerwehrtreff haben die Gemeindevertreter auf ihrer jüngsten Sitzung zugestimmt. Hintergrund dieses Anliegens ist eine Änderung der Rechtssprechung im Jahr 2007, wie der Fraktionsvorsitzende Norbert Hagen erläuterte. Bisher sei beim Straßenbau meist das Kommunalabgabengesetzt (KAG) zum Einsatz gekommen. Diese sehe eine Kostenverteilung von 65 Prozent auf die Gemeinde vor. Seit 2007 müsse für „naturbelassene“ Straßen aber das Baugesetzbuch (BauGB) angewandt werden, so Hagen. Für Anwohner dieser bisher nicht ausgebauten Straßen bedeute das eine Kostenübernahme zu 90 Prozent. Die Fraktion CDU/Feuerwehrtreff will, dass die Verwaltung im ersten Quartal des kommenden Jahres „Gerechtigkeit schafft“, wie es Hagen ausdrückte.
Es soll eine Entscheidungsgrundlage erstellt werden, die verständlich und nachvollziehbar macht, wann das KAG und wann das BauGB angewendet werden muss. Zudem sollen die Satzungen von KAG und BauGB eventuell novelliert werden. „Wir wollen nicht, dass es in Birkenwerder zwei Klassen gibt. Denn das würde bedeuten, das die, deren Straße vor 2007 ausgebaut wurde, Glück hatten und die anderen Pech haben“, so Hagen. So solle das aber nicht sein. Die Kostenverteilung zwischen der Gemeinde und den Anliefern müsse zwischen den beiden Satzungen vereinheitlicht werden, fordert die Fraktion. Denn momentan seien noch etwa 9 500 Meter kommunale Straßen in Birkenwerder herzustellen. Und das bedeute ein erhebliches Investitionsvolumen für die Gemeinde und vor allem für die Anlieger, heißt es im Antragstext.
Quelle: (SAW), Â Oranienburger Generalanzeiger